Die Problematik liegt darin, das sich die Anbieter untereinander nicht einig sind.
Möchte man die angestammten Telefon-Nummern (Port) zum neuen Anbieter mitnehmen, kann es passieren, das der alte Anbieter diese nicht wie vereinbart, fristgerecht rausrückt.
Somit kann der neue Anbieter den Port nicht aufschalten, weil der alte Anbieter diesen noch nicht frei gegeben hat.
Offiziell muß der alte Anbieter, sofern alle Fristen gewahrt wurden, die Kündigung rechtens war usw... spätestens 3 Tage nach Ablauf der Kündigung den sogenannten Port freigeben.
Tut er dies nicht, muß angemahnt werden....nochmals angemahnt werden....und nochmals angemahnt werden, ohne das dies echte Konsequenzen, sprich ein Bußgeld zu bedeuten hätte, dieser Umstand nennt sich dann Eskalation
Das Caos ist dann perfekt, wenn der alte Anbieter auf Anfrage behauptet, der Port wäre seinerseits freigegeben und der neue Anbieter behauptet der Port sei nicht frei und man könne diesen deswegen auch nicht aufschalten........
Irgendwie haben die alle einen an der Waffel, zumindest ist das für den Endverbraucher nicht nachvollziebar.
Bis hier eine befriedigende Lösung gefunden ist, sollte man sich gut überlegen, ob man den Anbieter wechselt.
Deutlich weniger Probleme bereitet ein Wechsel, wenn man auf seine bisherige Telefon-Nummer verzichtet.
Amen
Fränk