von Tom2.516v » 2. Jan 2010, 11:21
Ja da hast du wohl recht aber laut ABG von ebay ist der Verkäufer dazu verpflichtet nach ablauf der Auktion die Ware ordnungsgemäß, natürlich nach bezahlung, an den höchstbietenden zu übergeben.
Ansonsten droht der Ausschluß bei ebay, was aber auch nicht tragisch ist meldet man sich doch einfach über einen anderen namen wieder an.
ich bin natürlich auch der meinung das das organisiert ist das teil würde sich sicherlich eine woche später für 1000€ sofortkauf wiederfinden.
Gruß
Mitglied im 190E-16V Club e.V.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen, aber mit unglaublicher Gewalt daher fahren!!