Nette Rechnung
Das mit dem Tacho gefällt mir "Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Regel ‘Ein Tacho darf niemals weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen’. Früher galt außerdem daß der Tacho nicht mehr als 7% über dem Skalenendwert anzeigen darf - geht der Tacho bis 200 km/h, darf er bis zu 14 km/h zuviel anzeigen) . Seit einigen Jahren gilt jedoch die Regel, daß ein Tacho nicht mehr als 10% der aktuellen Geschwindigkeit + 4 km/h anzeigen darf - bei 60 km/h also 10 km/h zuviel. Außerdem muß der Tacho Geschwindigkeiten in der Einheit km/h anzeigen."
da wurden schon viele beschis...n
