von Tom2.516v » 8. Feb 2014, 17:35
Dann musst du mit der Fahrgestellnummer zur polizei, die stellt dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, sofern der Wagen nicht geklaut ist.
Damit gehst du zur zulassungsstelle und beantragst neue Fahrzeugpapiere. Wenn du die hast, musst du zum Tüv und brauchst ne Vollabnahme. Wenn die bestanden ist kannst du die kiste wieder anmelden. Kostenfaktor: Dafür kannst du dir auch einen 16v kaufen mit papieren und tüv.
Gruß Tom
Mitglied im 190E-16V Club e.V.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen, aber mit unglaublicher Gewalt daher fahren!!