Hi Leutz,
ich kann mittlerweile nur noch über unseren Bürokratie-Dschungel lachen.
Daran, daß beinahe wöchentlich irgendwelche autofahrerfeindlichen Gesetze abgesegnet werden, habe ich mich ja schon fast gewöhnt.
Aber daß nun auch das Kennzeichen des aktuellen Fahrzeugs betroffen sein kann, ist schon ein dicker Hund.
Im konkreten Beispiel:
mein 16V läuft (bisher noch) von April bis Oktober, mein 2.6er dient als Winterauto.
Jetzt wollte ich das Saisonkennzeichen des 16V auf 2 Monate im Sommer verkürzen, um ihn zu schonen und ein wenig Geld zu sparen.
Den 2.6er wollte ich ab sofort ganzjährig laufen lassen, der ist auch ein wenig günstiger.
Beide Autos sind an meinem Zweitwohnsitz im Landkreis Karlsruhe angemeldet.
So weit, so gut...
Heute zur Zulassungsbehörde gewackelt, um das Ganze oben beschriebene klarzumachen.
Und dann die Überraschung: Autos können nur noch AM ERSTWOHNSITZ angemeldet werden, nicht mehr am Zweitwohnsitz!
Und der Hammer: Das gilt auch für Änderungen an bereits angemeldeten Autos!!!
Am 2.6er ist´s mir egal, ob ich nun KA oder HD drauf hab, aber am 16V???
Diese g***e Nummer mit meinem Namen drauf "KA-RL" wäre dann weg, ein für alle mal...
Jetzt steh ich da:
laß ich den 16V von April-Oktober angemeldet, behalte meine geile Nummer (was war das erst für ein Streß, die zu bekommen!) und zahle aber mehr...?
Oder melde ich ihn für 2 Monate an, verliere meine Nummer und spare ein wenig...?
Oder meldet mein Vater das Auto ab sofort für 2 Monate mit KA-RL auf sich an (der wohnt in KA), aber dadurch erhält der 16V einen weiteren Haltereintrag!
Ich glaube echt, ich wandere bald aus, wenn das hier so weiter geht...
Gruß, KA-RL