Liebe 16 Ventiler Gemeinde,
das Thema dürfte alle interessieren die ihr Fahrzeug gelegentlich mit Kurzzeitkennzeichen bewegen/in Betrieb setzen.
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Demnach ist zukünftig eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitkennzeichen..... zudem trägt das Amt nun die Fahrzeugdaten ein, und händigt nicht mehr blanko aus.
Hier der Beschluss/Verordnung vom 19. September 2014 des Bundesrates:
Neureglung Kurzzeitkennzeichen
Alternativ hier Nachzulesen
Gruß Fränk