Hier im Thread möchten wir alle Infos dazu bekannt geben, mögliche Fragen beantworten UND
natürlich die Meldeliste für diejenigen, die ein paar heiße Runden drehen wollen, erstellen
[color=blue]Am Pfingstmontag, den 10. Juni 2019
LG Fränk
[/color]
Aus den Erfahrungen der vergangenen Veranstaltungen wissen wir, dass sich am Zeitfenster zum Ringfahren immer was verschieben kann.
Ob der zeitliche Ablauf genau so hinhaut, steht somit erst vor Ort fest, da dieses abhängig von weiteren Veranstaltungen an diesem Tag auf dem Hockenheim-Ring ist.
a) Bei Voranmeldung innerhalb der von uns genannten Frist kostet das Tagesticket für alle Fahrzeuge welche dem Motto unserer DTM-Revival Veranstaltung entsprechen:
Mercedes 190E-16V
BMW E30-M3
Audi Quattro V8
Opel Omega Evo 500 , pro Fahrer 120 €
Kürzere Fahrtzeiten, z. B. stundenweise, bieten wir nicht an!
b) Für eine Anmeldung vor Ort berechnen wir 220 €, sofern überhaupt noch Fahrzeuge angenommen werden.
d) Clubmitglieder des Mercedes 190E-16V Club e.V. zahlen ermäßigt 100 €!
e) Für alle Teilnehmer am Ringfahren fällt auch die Platzgebühr an.
Die Platzgebühr beträgt 20 € pro Fahrzeug für alle Teilnehmer, Gästefahrzeuge sowie das Parken auf dem Gästeparkplatz (zahlbar vor Ort in bar, keine Kreditkartenzahlung möglich).
Anmeldung hier im Thread, per PN an Henger oder per Mail an >>> henger@w201-16v.de <<<
Wir tragen die angemeldeten Teilnehmer dann in die Liste ein !
Diese Teilnehmer werden im weiteren Verlauf von uns angeschrieben und bekommen die Kontodaten und alle weiteren Infos für die Überweisung mitgeteilt.
-Alle Fahrer müssen an der Fahrerbesprechung teilnehmen!
Es sind am Pfingstmontag insgesamt 3 Fahrerbesprechungen eingeplant!
Die 1. Fahrerbesprechung findet um 12:Uhr statt.
Die 2. Fahrerbesprechung findet um 13: Uhr statt.
Die 3. und letzte Fahrerbesprechung findet um 14: Uhr statt.
Wir bitten alle Ringfahrteilnehmer rechtzeitig vor Ort zu sein, an der Anmeldung Rennstrecke zu melden
und an einer der 3 Fahrerbesprechungen teilzunehmen.
- Es wird allen Fahrern zur eigenen Sicherheit empfohlen, während der Fahrt einen Helm zu tragen!
- Alle Fahrer müssen vor Beginn an der Anmeldung Rennstrecke eine Abtrittserklärung unterschreiben womit sie bestätigen, dass sie auf eigenes Risiko fahren!
-Besucher/Fahrer die gegen die allgemeinen Benimmregeln verstoßen und/oder weisungsbefugtes Personal beleidigen
und/oder deren Anweisungen nicht befolgen oder grob missachten, werden von der Veranstaltung/Ringfahren ausgeschlossen.
- Pistenrambos werden von der Strecke und aus der Veranstaltung genommen!
- Bei geringen Vergehen/Auffälligkeiten werden wir eine Verwarnung "Gelbe Karte" aussprechen sowie Fahrer und Fahrzeug notieren.
- Bei Wiederholung sowie groben Vergehen werden wir ohne weitere Ankündigung die "Rote Karte" zeigen und entsprechende Kandidaten aus dem Verkehr/der Veranstaltung nehmen.
- Wir bitten zu berücksichtigen, dass vor Ort Veränderungen im Zeitplan auftreten können, da es sich hierbei um große Veranstaltungen handelt die parallel stattfinden und somit nicht immer alles punktgenau geplant werden kann.

Informationen zum Thema Lärmauflagen:
Immer mehr Rennstrecken verschärfen die Lärmauflagen. Durch die zunehmende Anzahl an privaten Motorsportveranstaltungen kommt es rund um die Strecken für Mensch und Umwelt zu immer mehr schädlicher Lärmbelastung.
Warum Lärmauflagen?
Kaum ein Thema wird heißer diskutiert als die Lärmauflagen, die auf immer mehr Strecken eingeführt und verschärft werden. Im Folgenden informieren wir dich über die wichtigsten Fakten und zeigen, welche Maßnahmen auf welcher Strecke zu treffen sind, um die Lärmauflagen einzuhalten. Rennstrecken benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese Betriebsgenehmigung regelt, was zulässig ist und was nicht.
Lärmauflagen sind behördliche Auflagen – keine Auflagen, die sich die Strecke oder gar ein Veranstalter willkürlich überlegt, um irgendwen zu ärgern! Ist die Betriebsgenehmigung weg, gibt es gar keinen Fahrbetrieb mehr. Daher müssen alle Beteiligten – vom Teilnehmer über den Veranstalter bis zum Streckenbetreiber – alles dafür tun, dass die Betriebsgenehmigung nicht gefährdet wird. Unser aller Interesse muss also sein, die behördlichen Lärmauflagen einzuhalten, um die Zukunft unseres Sports zu sichern – einige wenige Überschreitungen können uns allen schon sehr bald echte Probleme bereiten!
Noch ein Wort zu den sogenannten „Lärmtagen“: es ist richtig, dass Strecken Tage mit gelockerten Lärmauflagen haben. Diese Tage sind aber für Veranstaltungen von besonderem Interesse (z.B. MotoGP, F1, DTM, Konzerte, Historic-Events …) reserviert. Diese Lärmtage sind sehr rar und werden von der Strecke nur für Veranstaltungen vergeben, die unter den normalen Lärmauflagen nicht durchgeführt werden könnten.
Welche Lärmauflagen gibt es?
Es werden grundsätzlich zwei Dinge unterschieden: die Lärmobergrenze und das Lärmkontingent.
Die Lärmobergrenze benennt eine maximale Lautstärke, die nicht überschritten werden darf. Strecken mit einer Lärmauflage verfügen immer über Messpunkte, an denen der Lärmpegel dynamisch (d.h. in Vorbeifahrt) gemessen wird. Dieser Wert kann außerdem bei jedem Fahrzeug statisch gemessen werden.
Wird diese Obergrenze nicht überschritten, ist alles in Ordnung!
Das Lärmkontingent ist eine sehr viel heiklere Auflage. Es gibt vor, wie viel Lärm insgesamt pro Tag produziert werden darf. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist sehr viel schwieriger und hängt von sehr vielen Faktoren ab (auch von solchen, die wir gar nicht beeinflussen können wie z.B. dem Wetter oder erhöhten Hintergrundgeräuschen von z.B. Baustellen). Es kann passieren, dass – obwohl die Lärmobergrenze nicht überschritten wurde – das Lärmkontingent vor Ende des Tages aufgebraucht ist und der Fahrbetrieb beendet werden muss! Daher wird bei Strecken mit Lärmkontingent besonders auf die Einhaltung der individuellen Lärmobergrenze geachtet. Teilweise sind auch besondere technische Maßnahmen oder sogar eine angepasste Fahrweise erforderlich!
Soviel von uns zum Thema Lärmauflagen.
Sofern es noch Änderungen geben sollte, werden wir es hier bekannt geben.











