190E3,2-AMG hat geschrieben:.....Verkauf nur an Unternehmer . Mit der Abgabe von Geboten versichert der Käufer Unternehmer zu sein.....

Es geht dabei um die Gewährleistung, das Mbgtc schleicht sich da auf leisen Sohlen davon

.
Durch den ausschlieslichen Verkauf an Unternehmer>>>sprich Wiederverkäufer erhofft man sich den Ausschluß jeglicher Garantien.
Ob sie damit rechtlich durchkommen, sei dahingestellt

.
Verkauf findet nach wie vor an jederman statt, glaube nicht das eine Gewerbe-bescheinigung erforderlich ist.
Gruß vom Fränk
