von Nagilum » 6. Mai 2012, 22:52
Brusthof: Dafür hast du hier Rückgaberecht. Er schliesst das zwar aus, aber wie mehrere Gerichtsurteile bestätigt haben, handelt jemand der auf längeren Zeitraum in höherer Frequenz aktiv ist gewerblich - und muss somit auch ein Rückgaberecht einräumen, notfalls wird man wenig Probleme haben das einzuklagen.

Das geht nicht überall.
Gruß
- Nagi
"Verbreitet ist die Bezeichnung Freund, doch selten ist die Treue."
- Phaedrus, Fabeln