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Klr für 2.516v

Verfasst:
26. Aug 2009, 20:08
von w201-power
hallo tuners
wollte mal gerne wissen wenn ich einen klr kaufe das für einen 2.5 16v ist ob es dann bei den papieren auch draufsteht das es ein 2.5 16v klr ist oder nicht?ich weiss nähmlich nicht ob es auf den papieren aufgeführt wird das es für einen 2.5 16v ist`?kann mir da einer helfen?
mfg

Verfasst:
26. Aug 2009, 22:55
von Henger
Hallo w201-power,
im ABE Heftchen der FA. GAT ist ein zusätzliches Beilagenblatt den 16V betreffend eingeheftet, da es sich um ein Nachtragsgutachten handelt.
Auf diesem wird ganz klar der 2.5-16V genannt!
Guckst du hier:
Hoffe geholfen zu haben.
Fränk

Verfasst:
27. Aug 2009, 06:42
von w201-power
hey henger erstmal vielen dank für deine antwort aber ich meinte nicht auf der abe sondern auf den blättern wo die werkstatt es eintragen muss usw,bestätigungszettel usw.....will nur wissen ob auf den blättern wo die werkstatt es ausfüllt irgendwo geschrieben ist das es ein klr für 2.5 16v ist...
mfg

Verfasst:
27. Aug 2009, 07:28
von Henger
Guten Morgen.
schau einfach mal in diesen Thread hier im Forum, da findest du was du suchst.
http://www.w201-16v.de/w201/viewtopic.p ... hlight=klr
Gruß Fränk

Verfasst:
27. Aug 2009, 14:15
von w201-power
genau das brauche ich?woo oder wer kann mir so einen antrag zuschicken lassen?
mfg

Verfasst:
27. Aug 2009, 16:00
von ausmNorden
wie wärs denn mal mit --> bilddatei speichern und ausdrucken?
dann kannst du dir das ganze "zuschicken lassen" sparen
MfG Stephan

Verfasst:
28. Aug 2009, 06:59
von w201-power
hmm das kriege ich irgendwie nicht hin weil es zu gross wird.......andere frage noch muss ich die abe denn auch beilegen oder geht es auch ohne?
mfg

Verfasst:
28. Aug 2009, 10:27
von Henger
Moin,
ABE & Einbaubescheinigung werden auf der Zulassungsstelle zum Eintragen benötigt bzw. müssen vorgelegt werden.
Danach wird die Einbaubescheinigung einbehalten und das ABE Heftchen bekommt man wieder ausgehändigt.
Gruß Fränk

Verfasst:
29. Aug 2009, 01:45
von w201-power
hi also reicht es mir nicht wenn ich nur die einbaubescheinigung vorlege oder wie?hat denn keiner mal so eine abe da die ich mir runterladen könnte?
mfg