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umbau auf Xenon

Verfasst:
25. Okt 2006, 18:20
von meisterjäger

Verfasst:
25. Okt 2006, 18:53
von BAEVO
also thomas die sache ist eigentlich ganz einfach nur tüv gibts da ja natürlich net hann das auch bei meiner "winterhur" vor nur noch keine zeit bekommen die teile zu verbauen ich glaub ich komm die woch mal noch zu euch hoch

Verfasst:
25. Okt 2006, 19:03
von meisterjäger
dat geht mit tüv ich kenn halt nur die genauen vorschriften net.
ich weiß von automatischer höhen verstellung, machbar!
ebenso weiß ich von scheinwerferreinigungsanlage, auch machbar!
wenn ichzeit hab werd ich ma nachlosheim aufn tüv fahren, un mit meinem freund rehlinger quaken. ma gucken wat der sagt

Verfasst:
25. Okt 2006, 19:16
von BAEVO
brauchst aber automatische LWR gesteuert über VA und HA und wohl noch klarglas weil deine streuscheibe net für xenon konzipiert ist also wenn du da tüv bekommst fahr ich dann auch dort hin wenn ichs drin habe

Verfasst:
25. Okt 2006, 19:19
von meisterjäger
ich hab aber klare makrolon(weiß net ob dat so richtig geschrieben is) scheiben vom rennwagen

Verfasst:
25. Okt 2006, 19:23
von BAEVO
stimmt lothar wollt mir auch noch so welche besorgen

Verfasst:
25. Okt 2006, 19:52
von Chris Martens
moin zusammen,
man bekommt es eingetragen, es ist aber definitiv illegal, wenn man also in eine harte Kontrolle kommt, wie vor einem VW-Treffen bleistiftsweise, dann ziehen die Euch 'raus, karren Euch zum TÜV und es gibt die Ar*karte!
trotzdem viel Vergnügen,
Christian

Verfasst:
25. Okt 2006, 20:01
von meisterjäger
dat versteh ich jetz net, wenn es doch eingetragen is , dann is et doch auch legal??
dat musst de mir ma genau erklären wie sich dat verhält?

Verfasst:
25. Okt 2006, 20:58
von raa

Verfasst:
25. Okt 2006, 21:06
von Chris Martens

Verfasst:
25. Okt 2006, 21:43
von meisterjäger

Verfasst:
25. Okt 2006, 21:43
von Nagilum

Verfasst:
25. Okt 2006, 21:49
von Chris Martens

Verfasst:
25. Okt 2006, 21:59
von meisterjäger

Verfasst:
25. Okt 2006, 22:19
von raa

Verfasst:
25. Okt 2006, 22:27
von Henger

Verfasst:
25. Okt 2006, 22:31
von raa

Verfasst:
25. Okt 2006, 22:44
von Maki

Verfasst:
25. Okt 2006, 23:02
von Chris Martens
sodele,
damit die Sache hier mal auf festen Boden kommt, hier ist die Pressemitteilung des Kraftfahrtbundesamtes zu diesem Thema .
Ich zitiere:
"Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO)."
Damit sollten alle Klarheiten beseitigt worden sein, es geht legal nicht mit den originalen Scheinwerfern des W201 (W124, E30, Golf I / II oder was auch immer für H4 o.ä. zugelassen wurde).
bis denn,
Christian

Verfasst:
25. Okt 2006, 23:06
von raa