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Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 30. Sep 2012, 12:13
von Maki
Hi leute, da ich mich mit diesem thema und dem tÜV seid etlicher Zeit beschäftige kochte es schon seid Anfang des Jahres in der gerüchte Küche das sich Eintragungen von Leistungssteigerungen erschweren.

Seid dem 09/2012 ist es nun Offiziell -

Es gibt vom TÜV ein Blatt wo die ganzen Infos drauf stehen zum Schnäppchenpreis von 65€ :@s

Hier die wichtigsten Punkte für die die z.B. Einzeldrosselanlagen oder Turboumbauten eintragen lassen wollen:

Bei Leistungssteigerung von +20 - 40% vom Serienwert sind folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
- Ermittlung der Motorleistung und Drehmoment (Leistungsdiagramm)
- Prüfung des Emmisionsverhaltens (Abgasgutachten)
- Prüfung der Geräuschentwicklung (Geräuschgutachten)
- Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit oder Bescheinigung über Vmax Sperre
- Bremsverhaltentest
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen
- Fahrerprobung auf angemessener Strecke
- Eignung des Geschwindigkeitsmessers
- Übereinstimmung mit StVZO/EG
usw usf

über 40% vom Serienwert:
zusätzlich zu den Punkten in 20-40% wird die Karosseriesteifigkeit geprüft

Das heisst im klartext es wird jeweil die in der Karosse Leistungsstärkste Motorvariante herraus gesucht auf die die Werte dann addiert werden. Die Problematik dabei ist das dies auf die Schlüsselnr bezogen ist.

Desweiteren gibt es eine Zentrale Datenbank von die ganzne Daten der TÜV Prüfer hinterlegt und überprüft (und auch wieder abgefragt ) werden (können).

Kosten für ein Abgasgutachten ab 800€€ eher mehr aufwärts wenn der test beim ersten mal bestanden wurde.
Die Geräuschmessung schlägt mit dem gleichen Wert zu buche.

Will jemand mehr als 40% Eintragenb wird es richtig kompliziert da es für die Karosseriesteifigkeit 2 Möglichkeiten gibt
1) Über Hydrostempeltestbetten - jedoch sehr sehr teuer falls verfügbar
2) Belastungsfahrten von 2000KM auf der Nordschelife - dabei werden vor dem Test zahlreiche Markierungen an der Karosse angebracht um zu überprüfen wie sich die Karosse nach dieser Belastung verhalten hat

Ich denke mal aber das beide Varianten für keinen Normalsterblichen in frage kommt- oder würde jemand von euiche inem Prtüfer den Wagen für 2000KM auf de Nordschleife übergeben ? Geschweige den von den Kosten für die fahrten / Benzin , Reifen , bremsen usw.

Die regelungen wreden sich in Zukunft auch weiter verschäörfen.

Tolle Aussichten für uns also :@s

Bye

Maki

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 30. Sep 2012, 12:55
von Christhunter
Alles papperlapapp. Ich gehe nach wie vor zu meinem (leicht korrupten) Tüver und er trägt mir alles mit 'nem Augenzwinkern ein. Nur weil die Vorschriften offiziell so streng sind, heißt das noch nicht, dass es in der Praxis auch genau so gemacht wird.
Mein Tüv-Mensch gibt mir die Plakette, wenn ich ihm nur sage, dass alles i.O. ist. OHNE, dass er den Wagen gesehen hat.

Von daher bin ich ganz entspannt. Und was war im 190er die stärkste Motorisierung? Darf man da auch die AMGs mit 3.6 oder 5.0 Litern dazuzählen? Das wäre ja gut.

Gruß Basti

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 30. Sep 2012, 21:23
von db16v
Hey Basti,

Wie Maki schrieb, geht man von den Schlüsselnummern aus.
Und soweit ich weiß, wird die Schlüsselnummer nicht geändert, wenn AMG aus einen 2,6er nen 3,2er oder so gemacht hat.

Und wie jemand an seine Plakette kommt, tut hier nix zur Sache.
Wenn du sie so bekommst, dein Ding. Aber die mehrheit fährt zum TÜV oder Dekra oder wie die alle heißen.

Gruß Thomas

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 30. Sep 2012, 21:31
von Maki
@ Basti- wenn du meinst das dies papperlapapp ist kein Thema - ich würde gerne sehen wie eine Eintragung erfolgt wo wie erwähnt die Daten an die Zentrale Datenbank gesendet und von einer weiteren Instanz überprüft werden.( Es wird dort auch überprüft ob die jenige Person überhaupt die Befugnis hat sowas einzutragen )
Es ist nämlich egal ob dein TÜV Prüfer das einträgt, denn es muss noch von einer weiteren Person überprüft und bestättigt werden.
Genau aus diesem Grund da in der Vergangenheit viel Missbrauch getrieben wurde.
Deswegen können auch die Daten abgerufen und sollte etwas nicht i.O. sein diese auch wieder ausgetragen werden.

Aber nun gut jeder wie er meint.
Ich habe auch meine Leute beim TÜV und TÜV Prüfer und weiß daher was Sache ist- mal eben was so eintragen ist nicht mehr .

Bye

Maki

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 30. Sep 2012, 22:53
von Nagilum
Da du schonmal dabei bist: Was ist, wenn bereits eine Leistungssteigerung eingetragen wurde, man den Hals aber nicht voll bekommen kann (also noch mehr Leistung hat und eintragen lassen will)?
Z.B. vom 2.5er langhub mit EDKA auf Evo2 oder von Einzeldrossel auf Turbo o.ä.

Wenn er einem die Plakette gibt, weil man zusichert dass man die Reifen in den nächsten Tagen wechselt (oder schon auf Lager hat) ist das eine Sache, aber einem die Plakette geben, weil er sagt, dass der Wagen okay ist? :tilt

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 1. Okt 2012, 02:19
von Henger
Es war und ist absehbar, das solche Anliegen sich weiterhin verkomplizieren, dementsprechend verteuern oder gar unmöglich werden.
Da bleiben nur noch wenige bzw. kaum noch Nischen übrig..., leider.
Tüv, Dekra und wie sie alle heißen stricken doch dauerhaft daran uns fest im Blick zu haben und daraus wortwörtlich Kapital zu schlagen.
Als nächstes steht uns der einjährige Prüv- Intervall für Pkw bevor die älter als 6-8 Jahre sind, natürlich zum Preis des bislang zweijährigen Intervall versteht sich :roll:
Ich bin ganz zufrieden damit, das ich alle Änderungen/ Umbaumaßnahmen wie Leistungssteigerung, Einzeldrossel, Bremsanlage usw. der letzten Jahre gänzlich und legal hab eintragen lassen.

Im übrigen mußte ich feststellen, dass die zuständige Zulassungsstelle nach erfolgter Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere, automatisch eine Rückmeldung (der Neuerungen wie Leistungssteigerung und geänderter KW Zahl.) an die Versicherung macht.

@ Basti
Es wird weder dem Thread noch dem Ersteller gerecht darauf hinzuweisen, dass DU alles und jedes...... sprich auch Illegales abgenommen oder eingetragen bekommst...... :roll:
Zum Thema Heldenhaftes bitte andere Foren oder Community´s aufsuchen.

Netten Gruß

Fränk

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 1. Okt 2012, 03:03
von Naumstar
Das gleiche gilt auch für Alle Motor umbauten die es Serie nicht gegeben hat. Dass sagte mir bereits mein Tüv Prüfer im Juni.

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 7. Okt 2012, 10:06
von 555 Racer
Hallo Leute da hilft nur eins alle Wagen die älter als 25 Jahre alt sind in Luxemburg zulassen dann brauch mann garnix mehr eintragen zu lassen und auserdem ist die KFZ Steuer mit 25 Euro und die Versicherung mit ca. 200 Euro pro Jahr für Oldtimer auch sehr erschwinglich :wink: :wink:

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 7. Okt 2012, 12:26
von Henger
555 Racer hat geschrieben:Hallo Leute da hilft nur eins alle Wagen die älter als 25 Jahre alt sind in Luxemburg zulassen dann brauch mann garnix mehr eintragen zu lassen und auserdem ist die KFZ Steuer mit 25 Euro und die Versicherung mit ca. 200 Euro pro Jahr für Oldtimer auch sehr erschwinglich :wink: :wink:



.......och menno habt ihr es gut in Lux, auch haben will :x

Gruß aus Rheinland Pfalz wo man folgendes zu hören bekommt wenn man lediglich "Nürburgring" zu laut ausspricht :lol:



Fränk :mrgreen:

Re: Neue Richtlinien vom 09/2012 für Leistungssteigerungen

BeitragVerfasst: 9. Okt 2012, 03:35
von Brustof
och bin ich glücklich da wo ich wohn