von Chris Martens » 25. Okt 2006, 23:02
sodele,
damit die Sache hier mal auf festen Boden kommt, hier ist die Pressemitteilung des Kraftfahrtbundesamtes zu diesem Thema .
Ich zitiere:
"Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO)."
Damit sollten alle Klarheiten beseitigt worden sein, es geht legal nicht mit den originalen Scheinwerfern des W201 (W124, E30, Golf I / II oder was auch immer für H4 o.ä. zugelassen wurde).
bis denn,
Christian