Hi Bertin,
laut meinem Wissensstand geht es um folgenden Sachverhalt.
Bei Vollschalensitzen muß eine 15°Neigung durch die Sitzkonsole gewährleistet sein um im Fall eines Unfalls wo möglicherweise die hinterern Passagiere durch die Türen hinten nicht erreichbar sind auch durch die vorderen Türen raus geholt werden können!
Deswegen müssen die Rückenlehnen oder bei Vollschalensitze eben durch die Konsolen 15° neigbar sein !
Ist dies nicht der Fall so sind die Sitze 100%ig illegal eingetragen .
Da muß nur ein fachkundiger Polizist (oder einer vom TÜV)sagen....zeigen sie mir mal ob der Sitz verstellbar ist und schon hat man den Salat!
Mich darauf zu verlassen, daß das immer übersehen wird...naja aus diesem Alter bin ich raus.
Mir geht es hier nicht darum als Moral Apostel zu erscheinen...sondern ich will eigentlich eine Lösung für dieses Problem finden!
So weit ich das in Erfahrung bringen konnte gibt es z.B. hier Sitzkonsolen für den 190er!
Klick mich
Man sieht das es 2 Sitzkonsolen gibt . Einmal 345mm Größe und einmal 405mm. Wenn ich mich nicht vertue ist die kleinere bis 88 und die größere ab 88 gedacht.
Desweiteren sieht man das dort auch flippable steht...denke mal das könnte diese Verstellung für den Neigungswinkel sein.
Da die Konsolen ja von Sandtler zu seien scheinen könnte man auch vielleicht direkt dort fragen.
Falls Sandtler diese nicht mehr hat müsste man sich halt bei diesem Link selber erkundigen.
Soviel von mir - vielleicht hat ja jemand ne andere/einfachere(legale

) Lösung
Bye
Maki