
Nach folgenden Text kommt doch nur eine 29er in Frage oder

Soll nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden ,ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, Paragraph 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor dre erneuten Zulassung einer Untersuchung nach Paragraph 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden,wenn bei Anwendung der Anlage 8 Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach Paragraph 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach Paragraph 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . Sind die Fahrzeug und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung , die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeug nicht anderweitig erbracht werden ist Paragraph 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
Übereinstimmungsbescheinigung : die vom Hersteller augestellte Bescheinigung, das ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typengenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht
Neue Zulassungsordnung = Neue Fragen

Gruß aus Paderborn thomas