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Robi 2.5-16V hat geschrieben:Genau, das Teilegutachten schaut sich nur der TÜV kurz an.
Danach muss man es auf der Zulassungsstelle mitteilen, die benötigen diesen Steueränderungsantrag.
Nagilum hat geschrieben:Ist ja prinzipiell nichts verbotenes (glaub ich).
Nur sollte man sich nicht mit eigentragenem KLR erwischen lassen, wenn keiner drin ist (Steuerhinterziehung).
Aber wenn jemand das Ding wieder ausgebaut hat (z.B: wegen EFI) ist ja der Zettel weg.
Habe mir damals auch einen neuen besorgen müssen, da das ding mit der EFI keinen Sinn mehr gemacht hat (da kann man sowas ja auch einprogrammieren).
Gruß
- Nagi
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